Sommer Anwälte Kostentranzparenz

Vertrauen und Transparenz – auch bei Ihren Kosten

Für die Erstberatung stellen wir gemäß § 34 RVG* maximal 190 Euro in Rechnung.
In diesem ersten Gespräch ermitteln wir auch die zu erwartenden Kosten für Ihre Rechtsvertretung.
Uns ist diese Transparenz wichtig.

Wichtig ist für Sie, dass wir unsere Arbeit nach dem entstandenen Aufwand berechnen. Das ermöglicht es Ihnen, die Kosten zu reduzieren: Wir sagen Ihnen, welche Informationen und Unterlagen wir von Ihnen benötigen. Wenn Sie diese beim nächsten Termin bereit halten, ersparen Sie uns das Nachfragen und Zusammenstellen der Unterlagen – das rechnet sich für Sie!
So kommen wir gemeinsam schneller ans Ziel und Sie sparen gleichzeitig Geld.

Gemeinsam mit Ihnen überprüfen wir auch, ob Sie ein Recht auf staatliche Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe haben. Eine zusätzliche finanzielle Sicherheit für Sie.

*Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte