Familien- und Erbrecht

Im Bereich des Familien- und Erbrechts ergeben sich neben Fragestellungen im rein privaten Lebensbereich oftmals auch Verknüpfungen von privaten mit unternehmerischen Aspekten.

Wie in keinem anderen juristischen Bereich hat hier die vorbereitende Korrespondenz Einfluss auf das gesamte spätere Verfahren, so dass eine rechtzeitige Beratung unerlässlich ist.

Im Bereich des Familienrechts sind wir sowohl beratend, z.B. bei der Vorbereitung von Eheverträgen oder Unterhaltsvereinbarungen, wie auch forensisch bei der Vertretung im Rahmen familiengerichtlicher Streitverfahren tätig.

Ehescheidungen, Unterhaltsprozesse und sonstige Folgesachen vor den Familiengerichten sind nicht zuletzt wegen ihrer komplizierten, für den juristischen Laien kaum zu durchblickenden Regelungen dem Anwaltszwang unterworfen.

Ihr Ansprechpartner ist: Daniel Höller